Abrechnung
Abrechnung
Ich kümmere mich am liebsten um meine Patienten und die Sorgen ihrer Besitzer.
Gerne informiere ich Sie vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informiere ich Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten.
Alle Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). In Nachtstunden und in Wochenendnotdiensten gilt mindestens der doppelte Satz der GOT, sowie eine Notfallgebühr von 50,00 € plus MwSt zurzeit also 59,50 €.
Eine Unterschreitung dieser Sätze ist laut §4 der GOT grundsätzlich nicht zulässig. Daher bin auch ich gezwungen, die Gebühren entsprechend der GOT aktuelle gültig ab 22.11.2022 einzuhalten.
Zahlungsmodalitäten
Sie zahlen bitte per EC-Karte einfach nach erfolgter Leistung.
Anfahrtskosten
Die Anfahrtskosten berechnen sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte, derzeit 3,50 € pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 € zzgl. MwSt. für den Endverbraucher also 4,17 € pro Doppelkilometer, mind. 15,47 €.
Die Kosten rechnen sich vom Praxissitz ab und werden selbstverständlich pro Anfahrt und nicht pro Tier berechnet. Wenn Sie also einen netten Nachbarn haben oder andere Tierbesitzer kennen, so können Sie sich mit diesen zur Behandlung treffen und so die Anfahrtskosten teilen.
Bei Hausbesuchen sind nach akuteller GOT zudem pro Besitzer eine Hausbesuchspauschale von 34,50 € zzgl. MwSt – also 41,06€ zu zahlen.